Hundeschule München

Kastration von Rüden

Laut Tierschutzgesetz darf Tieren ohne vernünftigen Grund weder körperliches noch psychisches Leid und Schaden zugefügt werden. Im diesen Sinne sollen Hunde nur kastriert werden, wenn medizinische Notwendigkeit vorliegt. Sonst angewandte „routinemäßige“ Kastrationen in Tierheimen sind nach der letzten Formulierung des Tierschutzgesetzes niedergelegt.

Kastration im Junghundealter ist außerdem ein Eingriff in das biologische Wachstum und auf die Wesenentwicklung des Hundes selbst.  Kastration bei Hündinnen sollte je nach Entwicklungsstand nach der ersten oder besser zweiten Läufigkeit stattfinden. Außer einer medizinischen Notwendigkeit, wird die Kastration von Rüden bei bestimmten Weseneigenschaften empfohlen, welche sind:

  • gesteigerte Aggressivität gegenüber Artgenossen
  • Rivalitätsverhalten (Kampfhundeigenschaft)
  • gesteigerter Fortpflanzungstrieb (Sexualtrieb).

Ausser diesen drei Begründungen für die Kastration eines Rüden stellen alle Ratschläge zu dieser aus anderen Aspekten unnötige Eingriffe dar. Einer so leichtfertig empfohlenen Kastration sollte Misstrauen entgegen gebracht werden und nachdenklich stimmen, ob man die richtige Hundeschule besucht oder beim Tierarzt seines Vertrauens ist. Verhaltensprobleme werden meist nicht durch Kastration beseitigt sondern allein durch die richtige und gewissenhafte Handhabung bei der Erziehung des Hundes gelöst.

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